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Gesetzlich Versicherte müssen ab dem 01.01.2012 für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen.
Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Für alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen.
Privat Versicherte müssen wie bisher alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen.
Quelle: Bild Zeitung vom 28.12.2011
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